Anpassung der Mehrwertsteuersätze
Ab dem 1. Oktober 2026 wird in der Schweiz das neue Transparenzregister eingeführt. Viele Unternehmen müssen künftig offenlegen, welche natürlichen Personen sie wirtschaftlich kontrollieren. Ziel des neuen Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) ist die Stärkung der Transparenz sowie die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Das Register wird vom Bundesamt für Justiz geführt und ist nicht öffentlich zugänglich.
Für Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Gesellschafter bedeutet dies: Beteiligungsstrukturen, Kontrollrechte und Zuständigkeiten sollten frühzeitig überprüft werden.
Wer ist betroffen und wer ist meldepflichtig
Meldepflichtig sind insbesondere:
Aktiengesellschaften (AG)
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
Genossenschaften
Kommanditaktiengesellschaften
SICAV und SICAF
bestimmte ausländische Gesellschaften mit Bezug zur Schweiz
Nicht meldepflichtig sind unter anderem:
börsenkotierte Gesellschaften und bestimmte Tochtergesellschaften
Vorsorgeeinrichtungen
mehrheitlich staatlich beherrschte Gesellschaften
Stiftungen
Vereine
Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?
Als wirtschaftlich berechtigt gilt jede natürliche Person, welche eine Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert. Dies ist in der Regel bei einer Beteiligung von mindestens 25 % am Kapital oder an den Stimmrechten der Fall. Eine wirtschaftliche Berechtigung kann aber auch aufgrund anderer Kontrollrechte bestehen, beispielsweise durch Stimmrechtsbindungsverträge, Vetorechte oder das Recht zur Ernennung der Mehrheit des Verwaltungsrats.
Besonders zu beachten sind Familiengesellschaften und Aktionärbindungsverträge. Mehrere Personen können gemeinsam als wirtschaftlich berechtigt gelten, obwohl ihre einzelnen Beteiligungen unter 25 % liegen. Kann keine wirtschaftlich berechtigte Person bestimmt werden, gilt subsidiär das oberste Mitglied des Leitungsorgans als wirtschaftlich berechtigt.
Welche Angaben müssen gemeldet werden?
Die Gesellschaft muss die wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, deren Identität überprüfen und die entsprechenden Angaben dem Transparenzregister melden. Zu erfassen sind insbesondere:
Name und Vorname
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Wohnadresse und Wohnsitzstaat
Art und Umfang der Kontrolle über die Gesellschaft
Die Meldung erfolgt elektronisch über die Plattform EasyGov.swiss. Unternehmen können die Registrierung bereits heute vorbereiten. Über die Plattform kann auch ein Bevollmächtigter für die Meldung beauftragt werden.
Übergangsfristen und Fristen
Für neu gegründete Gesellschaften muss die Erstmeldung innerhalb eines Monats nach der Handelsregistereintragung erfolgen. Für bereits bestehende Unternehmen gelten je nach Beteiligungsstruktur Übergangsfristen zwischen drei Monaten und zwei Jahren.
Wichtig: Die Meldepflicht beschränkt sich nicht auf die Ersterfassung. Ab dem 1. Oktober 2026 ist bei jedem relevanten Handelsregistereintrag zu prüfen, ob eine Anpassung im Transparenzregister erforderlich ist. Entsprechende Änderungen sind grundsätzlich innerhalb eines Monats nachzuführen.
Jetzt handeln statt später unter Zeitdruck
Auch wenn für bestehende Gesellschaften Übergangsfristen gelten, lohnt es sich, die Vorbereitungen frühzeitig anzugehen.
Wir empfehlen insbesondere:
Aktienbuch bzw. Stammanteilsbuch überprüfen und aktualisieren
wirtschaftlich berechtigte Personen identifizieren und dokumentieren
Aktionärbindungsverträge und familiäre Beteiligungsverhältnisse analysieren
Organigramme von Beteiligungsstrukturen überprüfen
AGOV-Login und EasyGov-Zugang einrichten
interne Prozesse für künftige Änderungsmeldungen definieren
Gerade bei Familiengesellschaften, Holdingstrukturen und Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern empfiehlt sich eine frühzeitige Analyse der Kontrollverhältnisse. So können die neuen gesetzlichen Anforderungen fristgerecht und mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Informationsplattform des Bundes zum Transparenzregister: www.transpareg.admin.ch.
Sofern Sie die administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Transparenzregister an uns delegieren möchten, benötigen wir eine entsprechende Vollmacht der Gesellschaft. Mit dieser Vollmacht können wir die Registrierung vornehmen, Meldungen erfassen sowie spätere Änderungen und Mutationen für Sie bearbeiten. Die Bevollmächtigung kann über die Plattform EasyGov.swiss erfolgen.
Kostenlose Checkliste für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Damit Sie rasch erkennen, ob Handlungsbedarf besteht, haben wir eine kompakte Checkliste zum Transparenzregister erstellt.
Die Checkliste zeigt Ihnen:
wird Ihr Unternehmen betroffen sein
welche Personen gemeldet werden müssen
welche Unterlagen benötigt werden
welche Fristen zu beachten sind
welche Vorbereitungen jetzt sinnvoll sind
OPTEX unterstützt Sie beim Transparenzregister
Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen vom Transparenzregister betroffen ist oder welche Personen gemeldet werden müssen?
Wir unterstützen Sie bei:
✅ der Analyse Ihrer Beteiligungs- und Kontrollstruktur
✅ der Identifikation wirtschaftlich berechtigter Personen
✅ der Vorbereitung der erforderlichen Meldungen
✅ der Registrierung im Transparenzregister
✅ Mutationen, Änderungen und laufenden Compliance-Anforderungen
Frühzeitig handeln schafft Sicherheit
Mit einer frühzeitigen Prüfung vermeiden Sie Zeitdruck und stellen sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht erfüllt werden.
Ihr Ansprechpartner:
Ivo Zemp, Partner, Dipl. Treuhandexperte, zugelassener Revisionsexperte
ivo.zemp@optexag.ch oder Telefon 041 340 83 83
Jetzt Transparenzregister-Check vereinbaren.
Über die offizielle Adresse - https://www.transpareg.admin.ch – finden sich alle relevanten Information.